Freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.
1. Unser Engagement für Inklusion – Freiwillige Umsetzung der Barrierefreiheit
Unser Unternehmen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen und somit von der Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.
Wir möchten dennoch, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns freiwillig mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler und freiwilliger Beitrag, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.
Wir orientieren uns bei der Umsetzung freiwillig an den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: wohnwerk-berlin.com
2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Produktkatalog bereit, mit den Optionen der Produkt-, der Angebots- und/oder der Beratungsterminanfrage. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.
Über unserem Online-Auftritt können Sie:
- Dienstleistungen buchen.
3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Über die Produktseiten können Sie Anfragen zum Produkt stellen, ein Angebot zum Produkt einholen und/oder einen Beratungstermin anfragen.
4. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
4.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen
Unser Online-Auftritt entspricht:
- in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.0. Sie erreicht das Level A.
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.
4.2 Unterstützende Maßnahmen
Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
Alternativtexte für Bilder
5. Kontaktangaben – Barriere melden
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail
W & S Handelsgesellschaft mbH
Holzhauser Str. 153
13509 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@wohnwerk-berlin.com
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die letzte Aktualisierung erfolgte am 27.06.2025.